Unsere Mitglieder werden durch die derzeitigen Finanzierungsdiskussionen – insbesondere auch zur Grundrente – sehr stark verunsichert und verlieren hierbei das Vertrauen in die Regierungspolitik. Obgleich sich die Koalition aus CD/CSU und SPD dazu bekannt haben, dass es bei der getroffenen Entscheidung zur Einführung der Grundrente zum 01.01.2021 bleibt, tut sich der Deutsche Bundestag damit schwer und wird am 15.05.2020 das Gesetz in erster Lesung beraten.
In der Union waren in den vergangenen Wochen Stimmen laut geworden, angesichts der hohen Staatsausgaben zur Abfederung der Corona-Krise den Zeitplan der Grundrente zu überdenken. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Carsten Linnemann (CDU) hatte gefordert, das von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Projekt auf Eis zu legen. Schon im Februar waren außerdem wegen des Verwaltungsaufwands Zweifel laut geworden, ob die Umsetzung durch die Rentenversicherung zum Jahresanfang 2021 zu schaffen ist.
Zweifel an der Finanzierbarkeit der Grundrente wies BM Heil zurück. Die finanziellen Dimensionen in der Corona-Krise seien zwar riesig, "aber die Grundrente ist finanzierbar und das haben wir miteinander in der Koalition auch besprochen".
Es gehe ja gerade um die Menschen, die jetzt sehr gefordert sind, die als Alltagshelden auch bezeichnet würden. "Es geht um Kassiererinnen, es geht um Lagerarbeiter, es geht um Altenpflegehelferinnen, die trotz eines Lebens voll Arbeit am Ende bisher nicht mehr haben als die Grundsicherung." Diese Menschen hätten mehr verdient.
Nun prescht auch noch ein Herr Raffelbüschen dazwischen und meint, man solle auch die Rentenanpassung zum 01.07.2020 verschieben. Dass kann nicht hingenommen werden. Hierzu gibt es bereits eine eindeutige Entscheidung der Bundesregierung.
Die Abgeordneten des Bundestages sollten sich bewusst sein, dass im Herbst 2021 Neuwahlen anstehen und daran danken, dass dahinter auch 20 Millionen Wählerstimmen stehen.
Joachim Heinrich,
Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses