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Musterbauordnung – barrierefreies Wohnen

Stellungnahme zur Fortschreibung der Musterbauordnung – Verbändeanhörung zum Entwurf Stand 17.08.2020 (Musterbauordnung MBO-E)

Gesamtbewertung

Die Musterbauordnung (MBO) dient als Vorlage für die von den Ländern auszugestaltenden Landesbauordnungen. Zwar ist sie nicht rechtsverbindlich, dennoch kommt ihr baupolitisch großes Gewicht zu, denn sie dient als bauordnungsrechtliche Orientierung für normative Rechtsänderungen auf Länderebene.

Die vorliegenden Änderungsvorschläge im Musterbauordnungsentwurf (Stand 17.8.20; im Folgenden: MBO-E) enthalten behindertenpolitisch erhebliche Defizite. Dringend erforderliche Verbesserungen im Bereich barrierefreien Bauens und Wohnens werden nicht auf den Weg gebracht. Im Gegenteil werden wichtige Regelungen zur Barrierefreiheit sogar aufgeweicht und abgesenkt.

Der Entwurf ist angesichts der demografischen Entwicklung kaum vertretbar und setzt bauordnungsrechtlich falsche Signale. Denn es braucht nicht weniger, sondern im Gegenteil dringend mehr barrierefreie Wohnungen.

Derzeit gibt es bundesweit ca. 800.000 barrierefreie Wohnungen. Es fehlen schon jetzt bundesweit 1,6 Mio. barrierefreie Wohnungen. Diese Zahlen des Immobilienanbieters Terragon sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aus 2018 sind alarmierend und zeigen den akuten Handlungsbedarf deutlich.

Zudem werden die Bedarfe weiter steigen. Schätzungen gehen von 2,9 Mio. zusätzlich benötigten barrierefreien Wohnungen bis 2030 aus. Der SoVD weist darauf hin, dass von aktuell 3,4 Mio. pflegebedürftigen Menschen in Deutschland über 2,5 Mio. zu Hause leben; ihre Zahl wird demografiebedingt weiter steigen. Es liegt im Interesse dieser Menschen, zu Hause alt werden zu können und eine Heimunterbringung möglichst zu vermeiden.

Barrierefreiheit liegt jedoch nicht nur im Interesse von Senior*innen und pflegebedürftigen sowie behinderten Menschen. Sie bietet Komfort, von dem Nutzer*innen in allen Altersklassen und Lebenslagen profitieren. Dieser Komfort sollte ein selbstverständlicher Standard für jede Wohnung werden, genauso wie heute eine Innentoilette in jeder Wohnung.

Barrierefreies Bauen und Wohnen liegt nicht zuletzt auch im Interesse der sozialen Sicherungssysteme sowie der Bundesländer. Sie sind Ausfallbürgen fehlender barrierefreier Wohnungen und müssen finanzielle Mehrkosten, etwa durch (teure) Heimunterbringungen, ggf. tragen.

Barrierefreies Bauen und Wohnen ist ein Zukunftsthema, das jetzt dringend und konsequent angegangen werden muss.Vor diesem Hintergrund appelliert der SoVD an die Bundesländer, mit der MBO die notwendigen Impulse und Rahmenvorgaben für mehr Barrierefreiheit beim Bauen und Wohnen zu setzen. Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf beim vorgelegten MBO-Entwurf.

Fortsetzung in der kompletten Stellungnahme (PDF)