Direkt zu den Inhalten springen

Klinikreform nicht auf Kosten der Versicherten

SoVD kritisiert nach Beschluss des Gesetzentwurfes einseitige Finanzierung – Widerstand von Kliniken und Ländern

Verschwommenes Foto eines Krankenhausflurs.
Die Finanzierung der Krankenhausreform stößt auf Widerstand. Foto: Dmytriy / Adobe Stock

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform verabschiedet. Ihr Ziel ist es, die medizinische Versorgung verbessern. Die schlechte Finanzlage der Kliniken, zu wenig Personal und Medikamente hatten den Anstoß gegeben. Wenn die Länder keinen Riegel vorschieben, kommen damit große Veränderungen auf die Kliniken zu. Der SoVD begrüßt die notwendigen Verbesserungen, fordert jedoch eine Finanzierung des Umbaus aus Steuermitteln statt aus Versichertenbeiträgen. Er warnt davor, die Gesundheitssystemreformen einseitig auf Kosten der Beitragszahler*innen umzusetzen.

Im Fokus der Gesundheitsreform steht eine qualitativ bessere Versorgung. Vor allem kleinere Krankenhäuser sollen künftig nur diejenigen Eingriffe vornehmen, die sie besonders gut beherrschen. Für eine gute Versorgung müssen Patient*innen dann unter Umständen längere Wege bis zum nächsten zuständigen Krankenhaus in Kauf nehmen.

Einzelne Behandlungsarten sollen per Gesetz in 65 Leistungsgruppen eingeteilt werden. Welche Klinik welche Leistungsgruppen anbieten darf, entscheiden jeweils die Behörden der Länder. Um für Behandlungen bezahlt zu werden, müssen die Krankenhäuser ein entsprechendes Qualitätsniveau und Personal vorweisen können.

Vorhaltepauschalen statt Fallpauschalen

Etwa 30 Prozent der Kliniken schreiben derzeit rote Zahlen, die Reform bringe eine „Entökonomisierung“, verspricht Gesundheitsminister Lauterbach (SPD). So soll die bisherige Vergütung über Fallpauschalen eingeschränkt werden, weil sie erhebliche Fehlanreize setze.

In Zukunft sollen die Kliniken vor allem dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte Leistungen anbieten, und entsprechende „Vorhaltepauschalen“ erhalten. Diese sollen 60 Prozent ihrer Kosten decken, während 40 Prozent wie gehabt über die Fallpauschalen abgerechnet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel für Kernbereiche von Kliniken vorgesehen, etwa für die Intensivmedizin,  inderheilkunde, Geburtshilfe, Schlaganfallbehandlung oder Traumatologie. Zusätzliche Regelungen wie ambulante Leistungsangebote sollen kleinen Kliniken in ländlichen Regionen helfen.

SoVD kritisiert Zweckentfremdung von Beitragsmitteln

Obwohl niemand an der Notwendigkeit von Verbesserungen zweifelt, kommt vonseiten der Kliniken und der Länder starker Gegenwind. Dieser richtet sich  vor allem gegen die Finanzierungspläne. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft will die Klinikreform gar blockieren. Und auch die Bundesländer drohen mit einer Blockade im Bundesrat und der Anrufung des Vermittlungsausschusses (Stand bei Redaktionsschluss). Sie glauben nicht daran, dass die Reform Insolvenzen im ländlichen Raum abwenden kann. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Kliniken sollen für die Phase der Reform-Umsetzung zehn Jahre lang per Gesetz mit einem Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro abgesichert werden. Eine Hälfte soll von den Ländern,  die andere von den gesetzlichen Krankenkassen kommen.

„Das ist eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln“, kritisiert auch SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Es kann nicht sein, dass so viel Geld aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kommen soll – und damit allein auf Kosten der Versicherten.“ Dies sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern angesichts der überaus angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung unverantwortlich. „Schon heute verzeichnet der Gesundheitsfonds ein Defizit von 6,3 Milliarden Euro, und die gesetzlichen Krankenkassen schreiben weiter rote Zahlen.“

Der SoVD begrüßt hingegen einen Änderungsantrag, der zumindest den Weg für ein Meldesystem von Behandlungsfehlern zur Förderung der Patient*innensicherheit ebnen soll.