Gesundheit ist ein Menschenrecht, so ist es im Grundgesetz verankert. Unser Staat hat die Pflicht, die Gesundheit zu erhalten und eine eventuelle Benachteiligung durch eine Behinderung mit entsprechenden Mitteln auszugleichen. Gleichzeitig soll auch einer möglichen drohenden Behinderung vorgebeugt werden. All dies ist ein Recht, für die es sich lohnt auch zu kämpfen.
Unser Sozialverband hat dieses Recht auch in seinen Aufgaben verankert.
Um selbst bei Erkrankung entscheiden zu können haben wir am 13.06.2023 Frau Schinzel von der Betreuungsbehörde des Landkreises Harz zu uns eingeladen.
Sie erläuterte uns die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Zu folgenden Fragen gab Frau Schinzel Auskunft:
- Was ist eine Vorsorgevollmacht ?
- Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
- Was ist zu beachten bei einer Generalvollmacht?
- Was ist eine Patientenverfügung?
- Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?
- Wie bereite ich eine Verfügung vor?
In der anschließenden sehr angeregten Diskussion , konnten nur ein kleiner Teil der vielen Fragen beantwortet werden. Auf Grund dieses sehr umfangreichen Themas werden wir weitere Veranstaltungen organisieren.