Die Bundesregierung gab jetzt grünes Licht für die hart umkämpfte Kindergrundsicherung. Sie bündelt künftig Leistungen aus dem Bürgergeld sowie Kindergeld und Kinderzuschlag. Diese sollen über eine zentrale Plattform auch Familien erreichen, die bisher aus Unkenntnis oder wegen bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen.
Familienservice als Anlaufstelle
Zuständig für eine bessere Übersicht und einfachere Antragswege ist dann der "Familienservice". Ausführende Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese wies allerdings jetzt schon darauf hin, dass mit einer Einführung der Kindergrundsicherung wohl stufenweise im Verlauf des Jahres 2025 zu rechnen sei. Der Gesetzentwurf muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren.
Armut wirksam bekämpfen
Die Vorstandsvorsitzende des SoVD, Michaela Engelmeier, dagegen forderte eine echte Kindergrundsicherung. Sie sagte, es sei nicht absehbar, dass die beschlossene Reform wirklich etwas an verdeckter Kinderarmut ändere. Hierfür würden die veranschlagten 2,4 Milliarden Euro schlicht nicht reichen. Engelmeier verwies auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen fast jedes vierte Kind in Deutschland in Armut aufwächst oder davon bedroht ist: "Wir brauchen darum eine von Grund auf neue Berechnung des kindlichen Existenzminimums und echte Leistungserhöhungen. Sonst bleiben diese Kinder ohne Chance auf eine Zukunft jenseits von Armut."