Nach wie vor gestalten sich die parlamentarischen Verhandlungen zur Einführung einer Kindergrundsicherung schwierig. Vor der anstehenden Sommerpause wird sich der Deutsche Bundestag wohl nicht mehr mit dem Gesetzentwurf befassen, über den die Abgeordneten bereits seit mehreren Monaten beraten. Ursprünglich sollte die Reform ab dem 1. Januar 2025 gelten. Derzeit ist jedoch unklar, in welcher Form das Projekt aufgrund der Streitigkeiten innerhalb der Ampel-Koalition überhaupt noch umgesetzt wird.
Bündnis mahnt zur Eile
Die Kindergrundsicherung gilt als das soziale Prestigeprojekt der Grünen. Die Sozialreform soll bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln. Ziel der Bundesregierung ist es, künftig alle Kinder, die auf Sozialleistungen Anspruch haben, zu erreichen. Das Bündnis Kindergrundsicherung, dem neben dem SoVD zahlreiche weitere Verbände wie auch Wissenschaftler*innen angehören, drängt weiterhin auf eine rasche Umsetzung.
Armut führt in die Isolation
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier bedauerte, es sei erneut ein Jahr vergangen, in dem die Kindergrundsicherung nicht eingeführt wurde. Engelmeier wies auf die gesellschaftlichen Folgen der politischen Untätigkeit hin: „2,2 Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut. Das weiß auch die Bundesregierung, aber sie tut zu wenig. Kinderarmut führt zu sozialer Isolation, weil die betroffenen jungen Menschen nicht an Aktivitäten mit anderen Kindern teilnehmen können.“