Die gesetzliche Rente steigt im Juli um 4,57 Prozent. Dazu zählen Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten, die von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt werden. Erwerbsminderungsrente erhält, wer seine berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen schon vor dem regulären Rentenbeginn beenden musste.
Wie hoch die jeweilige Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell unterschiedlich.
Zuschlag bis zu 7,5 Prozent
Durch das im Frühjahr beschlossene Erwerbsminderungs-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz (zur Stellungnahme des SoVD) erhalten circa drei Millionen Erwerbsminderungsrentner*innen ab Juli zusätzlich einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente.
Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Bezugsbeginn der Erwerbsminderungsrente ab. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Auch Nachfolgerenten, also Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrenten anschließen, erhalten einen Zuschlag.
Auszahlung vorerst getrennt von regulärer Rente
Berechtigte werden darüber per Brief informiert und müssen keinen Antrag stellen. Die Zuschläge werden vorerst gesondert von der normalen Rentenzahlung überwiesen und sind zwischen dem 10. und 20. des Monats auf dem Konto der Empfänger*innen.
Von Juli 2024 bis November 2025 erhalten Berechtigte zwei getrennte Überweisungen. Ab Dezember 2025 sollen die Erwerbsminderungsrente und der Zuschlag gemeinsam auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte ausgezahlt werden.
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