Ab dem 1. Oktober soll nicht nur der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde steigen. Parallel dazu plant die Bundesregierung auch Änderungen bei den sogenannten Mini- und Midijobs. Deren Obergrenzen lägen dann künftig bei 520 bzw. 1600 Euro. Damit, so erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil, setze man Absprachen innerhalb der Koalition um, mit denen man Verdienstmöglichkeiten verbessern wolle.
SoVD: Minijob-Ausbau ein "großer Fehler"
Im Rahmen eines sozialen 100-Tage-Programms hatte der SoVD von der neuen Bundesregierung unter anderem die Anhebung des Mindestlohns gefordert. Für ein Leben und eine Rente oberhalb des Existenzminimums sei laut Verband ein Stundenlohn von 13 Euro unabdingbar. Die ab Oktober geplante Anhebung auf 12 Euro liegt somit leider auch künftig unterhalb dieser Grenze. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag bezeichnete SoVD-Präsident Adolf Bauer einen Ausbau der Minijobs bereits im vergangenen Jahr als großen Fehler.
In der Krise ohne Perspektive
Während der Pandemie trat die eingeschränkte staatliche Absicherung von Minijobs besonders deutlich zutage. Denn dadurch, dass geringfügig Beschäftigte nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, erhalten sie auch kein Arbeitslosengeld. Aus dem gleichen Grund können Betriebe für Minijobber*innen auch kein Kurzarbeitergeld beantragen. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften strebt der SoVD daher schon seit Langem eine generelle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro an.
Die kompletten Forderungen des SoVD an die neue Bundesregierung im Rahmen des 100-Tage-Programms können Sie HIER nachlesen.